Die Kosten von Einzel- und Gruppenpsychotherapie wird in Österreich von den Gesundheitskassen teilfinanziert, wenn der / die begleitende Psychotherapeut(in) die Ausbildung abgeschlossen hat, damit auch in die Liste der PsychotherapeutInnen des Gesundheitsministeriums eingetragen ist und die Behandlung einer offiziellen Diagnose folgt. Die Höhe des Zuschusses ist je nach Gesundheitskasse unterschiedlich. So bezahlt beispielsweise die ÖGK derzeit € 31,50, während die SVS € 45,00 und die BVAEB € 42,40 an Zuschuss finanziert. PsychotherapeutInnen in Ausbildung werden nicht bezuschusst. Private Zusatzversicherungen übernehmen oftmals einen weiteren Teil bis hin zum kompletten Restbetrag. 

 

Unsere PsychotherapeutInnen haben alle ihre Ausbildungen abgeschlossen und damit steht Ihnen ein Kostenzuschuss zu.

 

Der organisatorische Ablauf ist - leider - streng einzuhalten und wurde bei allen Gesundheitskassen wie Folgt festgelegt:

  1. Vereinbarung eines Erstgesprächs mit einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin aus der erwähnten Liste des Gesundheitsministeriums, die hier zu finden ist: http://psychotherapie.ehealth.gv.at/
  2. VOR dem nächsten Termin muss bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin eine "Zuweisung zur Psychotherapie" erfolgen. Dies ist ein standardisiertes Formular, das direkt ebendort abgeholt werden kann.
  3. Ab diesem Zeitpunkt werden jedenfalls die ersten 10 Psychotherapiestunden teilfinanziert. Dafür sind die ausgestellten Honorarnoten vorerst zu bezahlen und können danach von Ihnen zur Teilrefundierung - gemeinsam mit der erwähnten Zuweisung - bei Ihrer Gesundheitskasse eingereicht werden. Wie und wo dies möglich ist, hängt von Ihrer Gesundheitskasse ab. Nähere Informationen finden Sie dazu weiter unten.
  4. VOR Inanspruchnahme der 11. Stunde und aller Weiteren füllt Ihr(e) Psychotherapeut(in) ein Antragsformular aus, das sich  wiederum je nach Gesundheitskasse (und auch je Bundesland) unterscheiden kann. Wir geben Ihnen diesen Antrag rechtzeitig mit, Sie unterzeichnen diesen und reichen ihn dann ca. 1-2 Wochen vor Inanspruchnahme der 11. Stunde wiederum bei Ihrer Gesundheitskasse zur Bestätigung ein. 
  5. Sobald Sie die Rückbestätigung Ihrer Gesundheitskasse bekommen haben, bringen Sie diese bitte zum nächsten Termin mit, wo wir Sie kopieren / einscannen und das Original sogleich refundieren. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die regelmäßige Rückvergütung wie bei den ersten 10 Stunden.

Leider bieten die Gesundheitskassen für Psychotherapie in Österreich noch keine direkte Abrechnungsmöglichkeit (wie dies für andere medizinische Dienstleistungen durch Ärzte und auch für Physiotherapie schon möglich ist). Sobald dies technisch möglich sein wird, unterstützen wir Sie mit dieser Möglichkeit, wenn Sie dies möchten.
   

Nähere Informationen zur Einreichung, Kontaktadressen, Online-Einreichung etc.:

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) - Vormals "Gebietskrankenkasse GKK":   https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837682

 

 

Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS):

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816748&portal=svsportal

 

 

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVA): 

 https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.840357&portal=bvaebbportal

 


Aktuelles

Ab sofort sind, solange erlaubt, alle Termine auch online möglich - über die hoch verschlüsselte Plattform ZOOM!

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