Die Kosten von Einzel- und Gruppenpsychotherapie wird in Österreich von den Gesundheitskassen teilfinanziert, wenn der / die begleitende Psychotherapeut(in) die Ausbildung abgeschlossen hat, damit auch in die Liste der PsychotherapeutInnen des Gesundheitsministeriums eingetragen ist und die Behandlung einer offiziellen Diagnose folgt. Die Höhe des Zuschusses ist je nach Gesundheitskasse unterschiedlich. So bezahlt beispielsweise die ÖGK derzeit € 31,50, während die SVS € 45,00 und die BVAEB € 42,40 an Zuschuss finanziert. PsychotherapeutInnen in Ausbildung werden nicht bezuschusst. Private Zusatzversicherungen übernehmen oftmals einen weiteren Teil bis hin zum kompletten Restbetrag.
Unsere PsychotherapeutInnen haben alle ihre Ausbildungen abgeschlossen und damit steht Ihnen ein Kostenzuschuss zu.
Der organisatorische Ablauf ist - leider - streng einzuhalten und wurde bei allen Gesundheitskassen wie Folgt festgelegt:
Leider bieten die Gesundheitskassen für Psychotherapie in Österreich noch keine direkte Abrechnungsmöglichkeit (wie dies für andere medizinische Dienstleistungen durch Ärzte und auch für
Physiotherapie schon möglich ist). Sobald dies technisch möglich sein wird, unterstützen wir Sie mit dieser Möglichkeit, wenn Sie dies möchten.
Nähere Informationen zur Einreichung, Kontaktadressen, Online-Einreichung etc.:
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) - Vormals "Gebietskrankenkasse GKK": https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837682
Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS):
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816748&portal=svsportal
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVA):
https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.840357&portal=bvaebbportal