"Wir finden drei Gründe für den Streit in der menschlichen Kultur: ersten Konkurrenz, zweitens Mangel an Selbstvertrauen, drittens Sucht nach Anerkenung" (Thomas Hobbes)

 

 

 

 

Wenn ein Lehrling und sein Lehrunternehmen in Konflikt geraten, sind viele Ebenen betroffen: die soziale und persönliche Ebene des Lehrlings, die Erwartungen des Unternehmens an eine Arbeitskraft, die Ausbildungsziele und viele gesetzliche Vorgaben. Seit 2008 gibt es daher die Möglichkeit, dass ein Unternehmen 3 und 4-jährige Lehrverträge vor Beendigung der Lehrzeit auflösen.

 

 

 

Es ist jedoch in diesem Fall von Gesetz wegen nicht mit einer einfachen Kündigung getan. Vielmehr ist nach § 15a BAG zwingend ein Mediationsverfahren bei einem eingetragenen Mediator oder einer eingetragenen Mediatorin vorgesehen, um die beruflichen Zukunftschancen des Jugendlichen nicht zu gefährden oder sogar den Lehrplatz zu erhalten.

 

 

 

Was bringt Ihr eingetragener Mediator Klaus Schwarz insbesondere für eine Lehrlingsmediation mit? Eigene Erfahrung aus 18 Jahren Aufbau und Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens mit 20 MitarbeiterInnen sowie persönlicher Lehrlingsausbildertätigkeit. Natürlich die Ausbildung zum Mediator und darauf aufgesetzt das Studium Mediation und Konfliktregelung. Und nicht zuletzt die Ausbildungen und Tätigkeiten als Jugendpsychotherapeut und -Coach.

 

 

 

Mit den eigenen Erfahrungen auf beiden Seiten nutzen wir die Möglichkeiten einer allparteilichen Begleitung des Lehrlingsausbilders einerseits und des Lehrlings andererseits. 

 

Ziele einer solchen Mediation können sein:

 

 

·         Klärung von Problemen und Anforderungen und dadurch eine einvernehmliche Weiterführung der Lehrlingsausbildung im Unternehmen

 

·         Einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses unter Einigung auf gemeinsam passende Voraussetzungen

 

·         Trennung vom Lehrling durch das Unternehmen und Erfüllen der nach § 15a BAG nötigen Lehrlingsmediation

 

 

Wir begleiten Sie gerne auf diesen Schritten um Missverständnisse oder Kommunikationsprobleme zwischen Lehrberechtigten / Lehrberechtigter und Lehrling (bzw. ggf. auch dessen gesetzliche Vertretung) mit bewährter Struktur und flexibler Hilfsmittel bearbeiten und aus dem Weg zu räumen.

 

Diesbezüglich hat sich folgender Ablauf für uns bewährt:

 

 

1.    Einzelgespräch mit dem Lehrberechtigten / der Lehrberechtigten zum unerwünschten Verhalten des Lehrlings und etwaigen Möglichkeiten der Fortsetzung des Lehrverhältnisses bzw. dafür nötiger Voraussetzungen.

 

2.    Einzelgespräch mit dem Lehrling und ggf. dessen gesetzlicher Vertreter(in) zum Bewusstwerden der Kritikpunkte des eigenen Vorgesetzten, etwaigen eigenen Erfahrungen und zur Klärung möglicher Lösungsansätze.

 

3.    Zwei Mediationsgespräche zum Austausch der eigenen Wahrnehmungen in der Zusammenarbeit und insbesondere bei den Konfliktsituationen und Erarbeiten möglicher Lösungswege. Zwischen den beiden Mediationsgesprächen sollten 1 - 2 Wochen liegen, damit alle Beteiligten ausreichend Zeit haben, die erste Mediation zu reflektieren und für sich abklären, wie eine möglich einvernehmliche Lösung aussehen könnte.

 

4.    Abschluss und Vereinbarung der gemeinsam erarbeiteten Anforderungen nach den gesetzlich nötigen Kriterien.

 

 

Die Kosten für die Lehrlingsmediation betragen wahlweise pauschal € 590,00 oder detailliert abgerechnet nach Echtstunden zum Stundensatz von € 100,00 (zzgl. 20 % USt.) und müssen vom Arbeitgeber getragen werden. 


Informationsblätter der Wirtschaftkammer Österreich:

HIER finden Sie das WKO-Informationsblatt für Lehrberechtigte

HIER finden Sie das WKO-Informationsblatt für Lehrlinge

HIER finden Sie das von der WKO empfohlene Formular für die vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses



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